kann in schriftlicher Form in den Pfarrbüros eingesehen werden.
Dieses gemeinsame institutionelle Schutzkonzept des Kirchengemeindeverbandes Krefeld-Süd und der Kirchengemeinden Maria Frieden, St. Augustinus und St. Michael wurde durch die Verbandsvertretung und die jeweiligen Kirchenvorstände in Kraft gesetzt.
Es gilt ab 01.07.2019 bis 30.06.2024 (max. fünf Jahre)